Bessere Life-Work-BalanceThüringen macht Notdienst familienfreundlicher

Eltern in Thüringen können sich künftig bis zu 36 Monate nach der Geburt ihres Kindes vom Notdienst befreien lassen. Einen entsprechenden Beschluss hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Thüringen Ende Februar gefasst, die Notdienstordnung wird demnach zum 1. April geändert, erklärt KV-Sprecher Veit Malolepsy gegenüber “Der Hausarzt”. Bislang waren allein Mütter nach der Geburt 18 Monate vom Notdienst befreit.

Die neue Regelung gilt sowohl für Mütter (ab Vorliegen der ärztlichen Bescheinigung der Schwangerschaft) als auch Väter (ab dem Tag der Geburt). Auch Eltern von Pflege- und Adoptivkindern können sich befreien lassen, so Malolepsy. Den entsprechenden Antrag stellen Eltern über die Notdienst-Service GmbH der KV. Sind beide Elternteile notdienstpflichtig, so können sie sich die 36 Monate frei aufteilen.

Der Hausärzteverband Thüringen bewertet die Reform positiv, erklärte Vorsitzender Dr. Ulf Zitterbart. Im Vorfeld der Entscheidung betonte er die Notwendigkeit, dass die Befreiung freiwillig bleiben müsse (“Der Hausarzt”4). Dies ist explizit der Fall.

Im Zuge der Notdienstreform wird in Thüringen darüber hinaus ein Urteil des Bundessozialgerichts umgesetzt: Es hatte Ende vergangenen Jahres entschieden, dass ermächtigte Krankenhausärzte nicht zum Bereitschaftsdienst herangezogen werden dürfen (https://hausarzt.link/8WKrt).

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.