Honorareinigung in NordrheinHausärzteverband sieht Hausärzte als Verlierer

Seit Ende Juni steht in Nordrhein das Honorarpaket für 2017 und 2018. Das Ergebnis sei "durchwachsen", kritisiert der Hausärzteverband. Für Hausärzte fürchten sie einen Honorarverlust von mehreren Millionen Euro. Aber die Kassenärztliche Vereinigung gibt Kontra.

Nicht mehr als ein Groschen: Droht den Hausärzten in Nordrhein gar ein Honorarverlust?

Köln. “Die Allgemeinmedizin ist wieder einmal schlecht weggekommen”, bemängelt Dr. Dirk Mecking, Vorsitzender des Hausärzteverbands Nordrhein, die Honorareinigung zwischen Kassenärztlicher Vereinigung (KV) und Kassen in Nordrhein. Die hausärztlichen Leistungen spiegelten sich nicht in den Honorarregelungen wider. “Typische allgemeinmedizinische Leistungen wie Hausbesuche, Geriatrie- und Palliativversorgung müssen betriebswirtschaftlich kalkuliert und entsprechend vergütet werden”, fordert Mecking daher die KV auf.

Der Hausärzteverband befürchtet, dass bei den Hausärzten mit der Gesamtvergütung in 2018 fünf Millionen Euro weniger als im Vorjahr ankommen und zusätzlich 65 Millionen Euro in der Palliativversorgung wegfallen, da die SAPV-Verträge nicht fortgeführt werden. Zudem seien zum Jahreswechsel 2018 die hausärztlichen Versorgungsverträge gekündigt worden, dadurch verlören die Hausärzte 2018 rund 30 Millionen Euro. In 2017 seien hierüber vor allem Hausbesuche vergütet worden.

Die KV stellt hierzu klar, dass “die Vertragspartner” – also die Kassen – diese Verträge gekündigt hätten und die Aufsichtsbehörde die neuen Versorgungsstärkungsverträge als unzulässig erklärt habe. Ebenso bei den SAPV-Verträgen: Die Kündigung sei von den Kassen erfolgt und die neuen Vertragsbedingungen habe die KV nicht akzeptieren wollen, da sie dann zum Beispiel in Vergütungsfragen nicht mehr hätte mitbestimmen dürfen.

Honorar steigt um 176 Millionen Euro

Ende Juni hatten sich Kassen und KV in Nordrhein insgesamt auf eine Honorarerhöhung um 176 Millionen Euro für 2017 und 2018 geeinigt. Enthalten ist dabei der sogenannte Konvergenzbetrag, also die einmalige Anhebung des Sockels der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV). Diese beläuft sich auf 64 Millionen Euro und wird in voller Höhe für 2017 ausgezahlt. Der KV zufolge sind dies rund 60 Prozent des vom Institut des Bewertungsausschusses berechneten Höchstbetrags.

Laut Gesetz müssen diese Gelder genutzt werden, um die Versorgungsstrukturen zu verbessern, die KV will damit förderungswürdige Leistungen finanzieren. Die Einigung zur Konvergenz sei “nur befriedigend”, so der Hausärzteverband.

In 2017 steigt das Honorar – inklusive Konvergenz – um 120 Millionen Euro, der regionale Punktwert erhöht sich um 0,9 Prozent. Damit beläuft sich die MGV in 2017 auf 4,34 Milliarden Euro, in 2018 werden es dann 4,39 Milliarden Euro sein (Zunahme um 56 Millionen Euro). Damit erhalten die niedergelassenen Vertragsärzte in 2018 auch eine Ausgleichzahlung von 1,5 Millionen Euro für den unvorhersehbar erhöhten Behandlungsbedarf in 2015.

Weiterführen wollen Kassen und KV darüber hinaus die Vereinbarungen zur Einzelleistungsvergütung (EGV), die Zuschläge beim ambulanten Operieren, die Zentrumsverträge und die Sonderverträge.

Am Mittwoch (11. Juli) reagierte die KV und rechnete vor: Rund 61 der insgesamt 176 Millionen Euro Honorarerhöhung gingen an die Hausärzte, neun Millionen an die Pädiater. “Die Rechnung des Hausärzteverbands geht nicht auf”, heißt es in einer Mitteilung. Das zusätzliche Geld für 2017 werde zeitnah durch einen „Fallwertzuschlag” ausgezahlt, das zusätzliche Honorar für 2018 sei bereits in den aktuellen Abrechnungen berücksichtigt.

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