Basishonorar für BereitschaftsdienstHausärztinnen in Niedersachsen fordern 50 Euro für Notdienst

Als ein erstes berufspolitisches Thema hat das im August gegründete Forum Hausärztinnen im Niedersächsischen Hausärzteverband die Grundprobleme des Bereitschaftsdienstes diskutiert.

“Unsere Kernforderungen sind 50 Euro Basisvergütung pro Stunde und landesweit die Bereitstellung eines Fahrzeugs mit einem medizinisch qualifizierten Fahrer wie zum Beispiel Rettungssanitätern”, erklärt Sprecherin Dr. Kristina Spöhrer. Beides sei in den Augen der Teilnehmerinnen der vergangenen Treffen essenziell, um mittelfristig den Bereitschaftsfahrdienst sicherzustellen.

Das Interesse am neu gegründeten Forum sei groß, so eine erste Zwischenbilanz aus Niedersachsen. Anfang Februar habe ein erstes gemeinsames Treffen mit dem Hausärzteverband Braunschweig stattgefunden, der Interesse an einer Zusammenarbeit bekundet habe.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.