kurz + knappGröhe verschärft Regeln zum Impf- und Infektionsschutz

Künftig müssen die Leiter von Kindertagesstätten an das Gesundheitsamt melden, wenn die Eltern keinen Nachweis über die ärztliche Impfberatung vorlegen. Das sieht das „Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ vor, das am 1. Juni den Bundestag passiert hat. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen, damit es wie geplant im Sommer in Kraft treten kann. „Die Impflücken in Deutschland sind noch immer zu groß“, rügte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Durch die neue Regelung könnten Gesundheitsämter dann auf die Eltern zugehen und sie zur Beratung einladen.

Erst kürzlich hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Wichtigkeit von Impfungen betont. Sie seien für Kinder von „erheblicher Bedeutung“, so die Richter. Sind sich Eltern in Belangen von erheblicher Bedeutung nicht einig, kann laut BGH auf Antrag das Familiengericht eingreifen und dem Elternteil die Entscheidung übertragen, dessen Auffassung mehr zum Wohle des Kindes ist. Im konkreten Fall war dies der Vater des Kindes, der für eine Impfung gemäß den STIKO-Empfehlungen plädierte (Az. XII ZB 157/16).

Darüber hinaus soll das neue Gesetz den Infektionsschutz verbessern. Kern ist der Auftrag an das Robert Koch-Institut (RKI), ein elektronisches Melde- und Informationssystem aufzubauen. Hierüber sollen die Daten automatisiert verarbeitet werden, vom meldenden Arzt oder Labor über die Gesundheitsämter bis zum RKI hinweg. Die Meldung von bedrohlichen übertragbaren Erkrankungen soll Ärzten dann entweder über eine Online-Plattform oder über ihre Praxissoftware möglich sein, heißt es im Gesetzentwurf. So soll beim Meldeprozess für alle Beteiligten viel Zeit gespart werden, allein für Ärzte geht die Regierung von im Schnitt fünf Minuten weniger pro Fall aus.

Auch die Meldepflichten werden erweitert, so müssen etwa künftig bei Hepatitis B, C und D alle Nachweise gemeldet werden. Details finden sich dann in den Paragrafen 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes. Darüber hinaus müssen die Gesundheitsämter informiert werden, wenn in Pflegeheimen oder anderen Gemeinschaftsunterkünften Skabies auftritt. Außerdem führt das Gesetz verbindliche Untergrenzen für das Pflegepersonal in Kliniken ein. Bis 30. Juni 2018 müssen GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft hierzu eine Vereinbarung vorlegen.

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