G-BA-BeschlussStichprobenprüfungen zur Qualitätssicherung ausgesetzt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Stichprobenprüfungen zur Qualitätssicherung im dritten und vierten Quartal 2018 auszusetzen (Hausarzt 13). Die Qualitätsprüfungs-Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung, die betreffenden Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien sowie die Richtlinie “Methoden vertragsärztliche Versorgung” werden entsprechend geändert. Auch noch laufende Prüfverfahren, die sich auf vorhergehende Prüfquartale beziehen, werden ausgesetzt.

Kommentar

Nach dem Beschluss des G-BA ist auch eine Verarbeitung bereits angeforderter Daten auf der Grundlage der genannten Richtlinien durch die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht zulässig. Hintergrund ist eine Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG), wonach die Qualitätsprüfungs-Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung gegen Datenschutzbestimmungen im Paragraf 299 SGB V verstößt.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will hier zwar eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen – allerdings mit dem Ziel, im Wege der Revision die erstinstanzliche Entscheidung des Sozialgerichts Berlin vom 28. Mai 2014 durch das Bundessozialgericht bestätigen zu lassen. So gesehen könnte es durchaus sein, dass die Aussetzung über das vierte Quartal 2018 hinaus verlängert wird.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.