Berlin. Eltern von Kindern im Alter von ein bis sechs Jahren können weiterhin die Vorsorgeuntersuchungen U6 bis U9 auch außerhalb der eigentlich vorgesehenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten in Anspruch nehmen.
In der derzeit vorherrschenden vierten Corona-Welle seien gerade Kinder stark von Infektionen betroffen, so der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) . Ziel der Verlängerung der Sonderregelung sei es, Arztpraxen zu entlasten und Infektionsrisiken für Kinder zu minimieren.
Fristen bei U1 bis U5 bleiben bestehen
Für die Untersuchungen U1 bis U5 gelten dagegen keine Ausnahme, macht der G-BA weiter aufmerksam. Denn in den ersten sechs Lebensmonaten sei eine zeitlich engmaschige ärztliche Betreuung der Kinder und Eltern nötig, um Auffälligkeiten in der Säuglingsentwicklung möglichst frühzeitig erkennen und behandeln zu können.
red