PandemieG-BA: Weiterhin längere Zeiträume für U6 bis U9

Um Ärzte bei der Durchführung von Kindervorsorgen in der Pandemie zu entlasten, hat der Gemeinsame Bundesausschuss die für die Kinder-Vorsorgeuntersuchungen U6 bis U9 bis zum 31. März verlängert.

Für die U6 bis U9 bleibt Ärzten weiterhin mehr Zeit.

Berlin. Eltern von Kindern im Alter von ein  bis sechs  Jahren können weiterhin die Vorsorgeuntersuchungen U6 bis U9 auch außerhalb der eigentlich vorgesehenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten in Anspruch nehmen.

In der derzeit vorherrschenden vierten Corona-Welle seien gerade Kinder stark von Infektionen betroffen, so der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) . Ziel der Verlängerung der Sonderregelung sei  es, Arztpraxen zu entlasten und Infektionsrisiken für Kinder zu minimieren.

Fristen bei U1 bis U5 bleiben bestehen

Für die Untersuchungen U1 bis U5 gelten dagegen keine Ausnahme, macht der G-BA weiter aufmerksam. Denn in den ersten sechs Lebensmonaten sei eine zeitlich engmaschige ärztliche Betreuung der Kinder und Eltern nötig, um Auffälligkeiten in der Säuglingsentwicklung möglichst frühzeitig erkennen und behandeln zu können.

red

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.