Arbeitsunfähigkeits-RichtlinieBeratung zur Wiedereingliederung ist “kostenlos”

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im November 2019 die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie angepasst: Ärzte müssen demnach spätestens ab einer Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen feststellen, ob eine stufenweise Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit in Betracht kommt. Dieser Beschluss ist am 4. Februar in Kraft getreten.

Der Bewertungsausschuss (BA) hat nun die entsprechende Vergütung geprüft. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte einen Zuschlag zu den Versicherten- und Grundpauschalen vorgeschlagen, diesen Antrag aber wieder zurückgezogen, da ein Teil der Leistungen bei längerer Arbeitsunfähigkeit bereits mischkalkulatorisch in den Pauschalen enthalten sei. Der GKV-Spitzenverband hätte einem solchen Zuschlag hingegen bei entsprechender Absenkung der Bewertung der Versicherten- und Grundpauschalen zugestimmt.

WICHTIG: Diese Entscheidung geht (wieder einmal) zugunsten des fachärztlichen Bereichs und zulasten der hausärztlichen Versorgung! AU-Bescheinigungen werden bekanntlich, selbst wenn sie im fachärztlichen Bereich ausgelöst wurden, in der Regel in der Hausarztpraxis ausgestellt. Hier führt die neue Regelung folglich zu einer weiteren bürokratischen Belastung. Ein Zuschlag zur Versichertenpauschale hätte – selbst bei einer partiellen Abwertung – zu einer leistungsorientierten Honorierung geführt.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.