Ethikrat-StellungnahmeEingriffe in Erbgut von Nachkommen vorerst unzulässig

Nicht alles, was medizinisch möglich ist, ist ethisch auch vertretbar: Die gezielte gentechnische Veränderung des Erbguts ungeborener Babys hält der Deutsche Ethikrat wegen unabsehbarer Risiken für "unverantwortlich".

Berlin. Der Deutsche Ethikrat hält gezielte gentechnische Veränderungen des Erbguts ungeborener Babys bis auf weiteres für unzulässig. Solche Eingriffe seien wegen ihrer unabsehbaren Risiken derzeit unverantwortlich, teilte das unabhängige Beratergremium am Donnerstag (9. Mai) in Berlin mit. Bundesregierung und Bundestag sollten sich für einen verbindlichen internationalen Stopp klinischer Anwendungen beim Menschen einsetzen. Grundsätzlich ethisch auszuschließen seien sogenannte Keimbahneingriffe aber nicht. Voraussetzung müsste dann jedoch eine hinreichende Sicherheit und Wirksamkeit sein. Auch in Deutschland sei eine grundlegende Debatte über das Thema nötig.

Für weltweites Aufsehen und Empörung hatte die im November 2018 in China bekannt gegebene Geburt der ersten “Designer-Babys” gesorgt. Der chinesische Wissenschaftler He Jiankui verkündete, die beiden Zwillingsmädchen durch eine vorgeburtliche genetische Manipulation lebenslang vor einer Ansteckung mit HIV geschützt zu haben und damit international für Entrüstung gesorgt.

Der Vorsitzende des Ethikrats Prof. Peter Dabrock machte die Dimension deutlich: “Es gibt den Menschen nun als GVO, als gentechnisch veränderten Organismus.” Der ungeheuren Dynamik der Entwicklung gelte es Rechnung zu tragen. Der Ethikrat hatte bereits 2017 mit Arbeiten für die nun vorgelegte Stellungnahme begonnen. Dabei gehe es um mehr als eine Abschätzung von Risiko und Chancen, sagte Dabrock.

Konkret benennt das Gremium in seiner über 200 Seiten starken Stellungnahme ethische Maßstäbe, die als Orientierung dienen sollen:

  • Menschenwürde
  • Lebensschutz
  • Freiheit
  • Natürlichkeit
  • Vermeiden von Schädigungen
  • Gerechtigkeit
  • Solidarität
  • Verantwortung

Daraus ergebe sich “keine kategorische Unantastbarkeit der menschlichen Keimbahn”, sagte Alena Buyx von der Technischen Universität München. Sie erläuterte, mit einem globalen Moratorium seien nicht die Aktivitäten “jeder Hütte” zu kontrollieren. Dies sei aber “eine rote Linie”. Jeder, der dagegen verstoße, bewege sich außerhalb des akzeptierten Standards. Auch Forschungsförderung sei nicht mehr möglich.

Andreas Lob-Hüdepohl von der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin erläuterte, dass es zu manchen Aspekten auch unterschiedliche Auffassungen gebe. So könnten Gen-Eingriffe Paaren mit schweren Erbkrankheiten die Chance auf ein gesundes Kind eröffnen. Für eine Minderheit im Rat sei das Ziel legitim, aber nicht hochrangig genug, um Aufwand und Risiken für Kinder und Kindeskinder zu rechtfertigen. Er betonte zugleich, die Keimbahn sei nicht “sakrosankt” und besitze keine fundamentale Würde wie sie der Mensch insgesamt habe.

Mit Material von dpa

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