PandemieBund und Länder wollen Entscheidung zur Impfpflicht vorbereiten

Bund und Länder beraten gemeinsam, wie sie der Pandemie Herr werden können. Die Entscheidung über konkrete Maßnahmen vertagen sie jedoch. Mit einem wichtigen Beschluss hatte das Bundesverfassungsgericht Stunden zuvor den Weg für strengere Regeln geebnet.

Reaktion auf steigende Infektionszahlen: Schließungen und Kontaktbeschränkungen werden wieder diskutiert.

Berlin, Karlsruhe – Ein Beschlusspapier gibt es nach der gut dreistündigen gemeinsamen Bund-Länder-Konferenz am Dienstag nicht. Regel-Verschärfungen zur Eindämmung der Pandemie dürften dennoch zeitnah erfolgen. Schon am Donnerstag wollen die Länderchefs erneut mit Noch-Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz (SPD) zusammenkommen. Einiges ist aber bereits nach der ersten Runde bekannt. So streben Bund und Länder bis Weihnachten weitere 30 Millionen Impfungen an – und wollen dafür auch Apotheken und Zahnärzte in die Impfkampagne einschließen.

Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes?

Daneben plant Scholz laut Medienberichten eine Verschärfung des erst kürzlich überarbeiteten Infektionsschutzgesetzes. Infolgedessen könnten womöglich auch Restaurants, Clubs und Diskotheken wieder geschlossen werden. Laut Regierungssprecher Steffen Seibert befassen sich Bund und Länder zudem mit der erneuten Einführung „umfangreicher Kontaktbeschränkungen vor allem für Ungeimpfte, auch bei privaten Zusammenkünften“ sowie mit einer Ausweitung der 2G-Regel auf Einzelhandel und Veranstaltungen. „Außerdem soll neben einrichtungsbezogenen Impfpflichten auch eine zeitnahe Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht vorbereitet werden“, kündigt Seibert an.

Maßnahmen waren rechtmäßig

Unterdessen hat das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden gegen die sogenannte Bundesnotbremse, mit der der Bund im vergangenen Frühjahr vorübergehend bundesweit einheitliche Corona-Regeln im Infektionsschutzgesetz verankerte, zurückgewiesen. Zwar griffen insbesondere die strengen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen „in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte ein“. Im Angesicht der „äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ seien sie jedoch mit dem Grundgesetz vereinbar und verhältnismäßig gewesen, stellt das Gericht fest. Für Bund und Länder ist der Beschluss von großer Bedeutung, weil er die rechtliche Basis für eine erneute Verschärfung der Anti-Corona-Maßnahmen bildet. red

 

 

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