Engpass überwundenTamoxifen: N3 darf wieder verordnet werden

Der Lieferengpass scheint überwunden: Anfang des Jahres hatte das BfArM noch zur prioritären Abgabe von kleinen Packungsgrößen des Brustkrebsmedikaments Tamoxifen aufgerufen. Jetzt dürfen Ärztinnen und Ärzte wieder große Packungsgrößen verschreiben.

Tamoxifen: Laut Schätzungen des BfArM waren von dem Engpass 120.000 bis 130.000 Menschen betroffen.

Bonn/Köln. Die Versorgungslage mit Tamoxifen stabilisiert sich. Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) meldet, ist aus diesem Grund “die empfohlene prioritäre Abgabe von 30er-Packungen (N1) ab sofort nicht mehr erforderlich”.

Konkret bedeute dies, “dass in der Summe der noch zur Verfügung stehenden importierten Arzneimitteln und den bereits regulär verfügbaren Arzneimitteln eine hinreichende Versorgung erreicht werden kann, sofern keine Überbevorratungen stattfinden”.

Das Bundesinstitut empfiehlt, bei einer Verordnung einer Packungsgröße N3 (bis zu 100 Tabletten), die verfügbaren kleinen Packungsgrößen à 30 Tabletten zu bündeln. Außerdem weist es ausdrücklich darauf hin, dass importierte Arzneimittel primär abzugeben sind.

Der Hintergrund des Engpasses sei nicht vollständig geklärt. “Eine mögliche Erklärung ist ein Anstieg der Verschreibungen seit dem ersten Quartal 2020 im zeitlichen Zusammenhang mit den Lockdown-Maßnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie in Kombination mit einer geringen Flexibilität in den Herstellungsprozessen”, hatte das BfArM im Februar berichtet.

Die Indikationen und die Empfehlungen von Leitlinien für den Einsatz von Tamoxifen haben sich in den letzten Jahren nicht grundlegend geändert, hier ist die Ursache daher nicht zu vermuten.

red

Quelle: Mitteilung des BfArM vom 9. Mai, Mitteilung des BfArM vom 9. Februar

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.