BfArMBiotin-Einnahme kann Labortest verfälschen

Bevor Ärzte Laboruntersuchungen beauftragen, sollten sie beim Patienten erfragen, ob dieser Biotin einnimmt, rät das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Denn Biotin, auch Vitamin B7 oder Vitamin H genannt, kann bei vielen Biomarkern zu falschen Laborergebnissen führen.

Die Tests können entweder zu hoch oder zu niedrig ausfallen. In “Arzneiverordnung für die Praxis” stellt das Institut eine vorläufige Übersicht zusammen, welche Biomarker betroffen sind, dazu zählen etwa auch Troponin T oder TSH. Ob es zu Fehlern kommt, hängt vor allem davon ab, ob das Labor einen Test nutzt, der auf der Interaktion von Biotin und Streptavidin basiert.

Besondere Vorsicht sei bei einer Hochdosis-Biotin-Therapie sowie Patienten mit Niereninsuffizienz, Neugeborenen, Kindern und Schwangeren geboten, die häufig pränatale Nahrungsergänzungsmittel mit Biotin einnehmen, betont das BfArM.

Quelle: Katić J, Bick N. Biotininterferenzen: Ein mögliches Problem bei klinischen Laboruntersuchungen. Arzneiverordnung in der Praxis 4/2018

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.