Zi-UntersuchungNeue Wirkstoffe: Hausärzte führen Verordnung an

Über 90 Prozent der hausärztlich tätigen Vertragsärzte haben im Jahr 2016 mindestens fünf Mal einen relativ neu verfügbaren Wirkstoff verordnet. Gleichzeitig verordnen Hausärzte auch über 90 Prozent (156 von 171) der bis dato in der frühen Nutzenbewertung bewerteten Wirkstoffe. Das ergibt eine Untersuchung ambulanter Arzneiverordnungsdaten von GKV-Versicherten durch das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi).

Analysiert wurde dabei, inwieweit Vertragsärzte neue Wirkstoffe verordnen, für die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Basis des 2011 in Kraft getretenen Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) innerhalb von sechs Monaten über einen Zusatznutzen entscheiden muss.

Überraschend ist die hohe Verordnungsquote unter den Hausärzten laut Zi, da “gemeinhin vermutet wurde, dass diese neuen Wirkstoffe, aufgrund der zugelassenen Anwendungsgebiete, tendenziell eher im fachärztlichen Bereich verordnet werden”. Das Zi führt dies darauf zurück, dass hausärztlich tätige Ärzte insgesamt auf ein breites Spektrum an Wirkstoffen zurückgreifen, während Fachärzte aufgrund der Spezialisierung typischerweise eine engere Auswahl an Wirkstoffen einsetzen.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.