Arzneimittel für Suizid102 Anträge auf Kauf-Erlaubnisse abgelehnt

In absoluten Ausnahmesituationen soll Sterbewilligen eine Arznei zur Selbsttötung ausgehändigt werden dürfen. Aktuelle Zahlen zeigen: Der Großteil der seit 2017 eingegangenen 133 Anträge wurde abgelehnt.

Selbsttötung? Unterstützung durch ein entsprechendes Medikament soll es nur in "extremen Ausnahmen" geben.

Bonn/Berlin. Im Streit um Möglichkeiten für Schwerkranke, sich Medikamente zur Selbsttötung zu kaufen, sind inzwischen 102 Anträge auf eine amtliche Erlaubnis abgelehnt worden. Insgesamt gingen mittlerweile 133 Anträge ein, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte am Montag (13. Januar) auf Anfrage mitteilte. 24 Antragsteller sind demnach gestorben, über die übrigen Anträge wurde noch nicht entschieden.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2017, wonach Sterbewilligen “in extremen Ausnahmesituationen” ein Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel nicht verwehrt werden darf. Das Bundesgesundheitsministerium wies 2018 aber das Bundesinstitut an, entsprechende Anträge von Bürgern abzulehnen.

Ressortchef Jens Spahn (CDU) hatte diese Linie verteidigt. Er verwies darauf, dass sich der Bundestag 2015 für das Verbot der organisierten Sterbehilfe ausgesprochen habe. Das sei für ihn handlungsleitend. Das Bundesverfassungsgericht will am 26. Februar ein Urteil zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verkünden. Geklagt haben schwerkranke Menschen, Ärzte und professionelle Suizidhelfer.

Das Bundesinstitut erläuterte, jeder eingehende Antrag werde geprüft. Antragsteller würden dafür auch um Unterlagen wie Gutachten gebeten.

Quelle: dpa

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