Corona-TestverordnungAnspruch auf PCR-Test nach positivem Schnelltest bleibt doch

Der Plan, den Anspruch auf PCR-Nachtestung nach positivem Selbst- oder Schnelltest an einer Teststation auszusetzen, ist offenbar vom Tisch. Die Position habe sich geändert, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

Probenentnahme für einen PCR-Test.

Berlin. Entgegen bisheriger Planungen soll es nun doch dabei bleiben, dass Bürger nach einem positiven Corona-Schnelltest auch einen Anspruch auf PCR-Nachtestung haben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach am Dienstag in Berlin von einer “Veränderung der Position”.

Seinen Angaben zufolge würde die vorhandene Kapazität bei PCR-Tests auch ausreichen, wenn eine tägliche Zahl von bis zu 450.000 Corona-Neuinfektionen erreicht würde. “Und ich glaube, dass wir das nicht erreichen werden.” Man werde für jeden weiterhin einen PCR-Test als Bestätigung anbieten können. Mit den Inzidenzen, die man jetzt habe und noch erwarte, könne man das durchhalten, sagte Lauterbach.

Risikogruppen haben weiter Vorrang

In einem Entwurf für eine Änderung der Corona-Testverordnung, der vor wenigen Tagen bekannt wurde, war noch geplant, den Anspruch auf PCR-Nachtestung nach positivem Selbst- oder Schnelltest an einer Teststation zunächst auszusetzen. Hintergrund für die Änderung waren Meldungen über knapper werdende PCR-Test-Kapazitäten.

Es bleibt aber nach Lauterbachs Angaben dabei, dass Labore künftig vorrangig Proben von Risikogruppen, Beschäftigten in Kliniken, Praxen, in der Pflege und in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung untersuchen sollen. Andere Proben rücken damit nach hinten, so dass es mit den Ergebnissen möglicherweise länger dauern könnte.

Die Änderung der Testverordnung ist dem Gesundheitsminister zufolge noch in dieser Woche geplant.

dpa

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