Corona-ImpfungAb April “flächendeckend” in die Praxis

Während Bund und Länder über ihrer Öffnungsstrategie brüten, zeichnet sich bereits ab: Nicht nur Schnelltests, auch die Impfung in den Hausarztpraxen soll schnell zurück in die Normalität führen. Die Hausärzteverbände begrüßen dies. Doch mit Blick auf Vergütung und Prozedere im Praxisalltag bleiben noch Fragen offen.

Impfung auch in der Hausarztpraxis: Ab April soll das flächendeckend der Fall sein.

Berlin. Ab April sollen Haus- und Facharztpraxen „flächendeckend“ in die Impfungen gegen das Coronavirus eingebunden werden. Das sieht der Referentenentwurf für eine abermalige Anpassung der Impfverordnung mit Datumsstempel 2.3. vor, der der Redaktion von „Der Hausarzt“ vorliegt. „Arztpraxen und Betriebsärztinnen und -ärzte können Schutzimpfungen erbringen, soweit ihnen hierfür Impfstoff zur Verfügung steht“, heißt es hierin.

Wann genau die neue Impfverordnung beschlossen wird, war am Mittwochnachmittag (3.3.) noch unklar. Es ist jedoch davon auszugehen, dass nach dem Abschluss der Bund-Länder-Beratungen, bei denen unter anderem Öffnungen dank eines breiten Einsatzes von Schnelltests diskutiert werden, sowohl Impf- als auch Testverordnung sehr zeitnah in angepasster Form in Kraft treten werden.

Die Fragen der Logistik, der Distribution, der Verfügbarkeit von Impfzubehör und der Datenübermittlung ans Robert Koch-Institut befänden sich in der finalen Abstimmung, heißt es aktuell aus dem Gesundheitsministerium.

Hausarztpraxen stehen bereit

Der Deutsche Hausärzteverband sowie zahlreiche Landeshausärzteverbände hatten in den vergangenen Wochen dafür plädiert, die Impfung schnell in die Praxen zu holen. „Es wird schon langsam skandalös, dass Menschen sterben oder schwer erkranken werden, weil große Mengen an Impfstoffen zwar vorhanden sind, aber nicht verabreicht werden“, teilte etwa der Landesvorsitzende des Sächsischen Hausärzteverbandes, Steffen Heidenreich, am Mittwoch (3.3.) mit.

Da die Impfgeschwindigkeit stark erhöht werden müsse, müssten die Hausarztpraxen schnell der zentrale Ort des Impfprogramms werden. Dies gelte umso mehr, da sich derzeit die Virus-Mutante B.1.1.7 stark ausbreite.

Impfen sei eine Kernkompetenz der Hausärzte, betonen die Hausärzteverbände unisono. Auch der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM), Prof. Martin Scherer, rief Bund und Länder auf, „die Corona-Impfung auch dorthin zu holen, wo sie ihren natürlichen Platz hat: in den Hausarztpraxen“.

Eine Modellrechnung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) sieht andernfalls gar einen drohenden „Impfstau“, da die Kapazitäten in den Impfzentren schon bald nicht mehr ausreichen würden.

Mit Material von dpa

Alles lesen 1 2 3 4 5

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.