SuchterkrankungenAlkoholbezogene Störungen ansprechen

Die DEGAM empfiehlt keine regelmäßigen Screenings auf schädlichen Alkoholgebrauch, stattdessen sollten gefährdete Patienten identifiziert und bei geeigneter Gelegenheit angesprochen werden.

Studien belegen, dass Screening-Fragebögen zum Thema Alkoholkonsum valide und zuverlässige Ergebnisse ergeben. Insgesamt sind sie hochsensitiv, hochspezifisch und kostengünstig.

Die Quellleitlinien empfehlen, den Alkoholkonsum mit solchen Fragebögen zu evaluieren. Jedoch ergibt sich für die DEGAM daraus nicht die Empfehlung, solche Fragebögen in allen Versorgungsbereichen einzusetzen, denn die Studienergebnisse bieten laut DEGAM keine Evidenz dafür, dass die Fragebögen auch außerhalb der kontrollierten Studienbedingungen zu vergleichbar guten Ergebnissen führen.

Einige internationale Leitlinien empfehlen zwar ein generelles Screening, jedoch fallen die Empfehlungen unterschiedlich stark aus, fußen auf Modellrechnungen oder kommen aus nicht-hausärztlichen Bereichen. Untersuchungen, die den Nutzen oder Schaden eines allgemeinen Screenings speziell beim Hausarzt untersuchen, gibt es nicht.

Auf der einen Seite sehen Hausärzte schädlichen Alkoholkonsum und Alkoholabhängigkeit in der Praxis sehr häufig, sprechen das Thema aber nicht an. Auf der anderen Seite können Fragen im Rahmen eines Screenings den Patienten tiefgreifend irritieren und die langjährige Beziehung des Arztes zum Patienten gefährden.

Die DEGAM vertritt daher die Position, dass der Hausarzt nicht alle ein bis zwei Jahre ein generelles Screening durchführen sollte, stattdessen aber sollte er Patienten mit besonderem Risiko identifizieren und in geeigneten Situationen entsprechende Fragen stellen, wenn der Patient signalisiert, dass er einverstanden damit ist, über das Thema Alkohol zu sprechen.

Abhängig von der Veränderungsbereitschaft des Patienten kann der Arzt dann den richtigen Impuls geben. Häufig sind Patienten dankbar dafür, aktiv auf das Thema angesprochen zu werden.

Wertschätzung vermitteln und konsequent handeln

Um das leisten zu können soll der Hausarzt dem Patienten Wertschätzung vermitteln aber auch konsequent ärztlich handeln. Während der Patient z.B. Beratungsstellen gezielt wegen eines Problems aufsucht, begleitet der Hausarzt den Patienten lange Jahre, kennt seine persönliche Situation, seine Einstellungen und Eigenheiten und kann daher zwischen dem Patienten und den Interessen der öffentlichen Gesundheit vermitteln.

Nach Meinung der DEGAM sollte der Hausarzt mit dem Patienten über Alkoholkonsum sprechen, wenn der Konsum ein gesundheitliches oder ein persönlichkeitsbezogenes Problem darstellt. Der Hausarzt soll den Konsum thematisieren, wenn er gesundheitliche Probleme verursacht oder wenn ein gesundheitliches Problem auf anderem Wege nicht gelöst werden kann.

Es ist nicht nachgewiesen, dass es dem Patienten nützt, wenn ein Alkoholproblem mit Laboruntersuchungen nachgewiesen wird. Der Hausarzt kann allerdings Gamma-GT, MCV und evtl. CDT unterstützend hinzuziehen, wenn der Patient dafür seine Zustimmung gegeben hat.

Auch wenn Antikonvulsiva eingesetzt werden können, um Entzugskrämpfe zu verhindern, empfiehlt die DEGAM nicht diese Medikamente generell und prophylaktisch einzusetzen, da sie ein hohes Potenzial für unerwünschte Wirkungen haben.

Weil der Effekt von Acamprosat und Naltrexon zwar signifikant aber gering ist, können diese Medikamente in Einzelfällen zusätzlich zur psychosozialen Beratung angeboten werden, wenn die Risiken berücksichtigt werden und der Patient entsprechend aufgeklärt wurde.

Bei Patienten, die unter Alkohol- und Tabakabhängigkeit leiden, empfiehlt die DEGAM mit dem Patienten gemeinsam eine Priorisierung zu erarbeiten und nur in Einzelfällen eine gleichzeitige Intervention.

Literatur:

  1. S3-Leitlinie “Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Störungen” Sonderkapitel Punkt 2, Korrespondenz mit der DEGAM, AWMF-Register Nr. 076-001
  2. S2e-Leitlinie “Schutz vor Über- und Unterversorgung – gemeinsam entscheiden”, AWMF-Register-Nr. 053-045, DEGAM-Leitlinie Nr. 21
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