MasernimpfpflichtVerfassungsrichter weisen Eilanträge zurück

Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge von zwei Familien gegen das Gesetz zur Masernimpfpflicht zurückgewiesen. Über ebenfalls eingereichte Verfassungsbeschwerden muss noch entschieden werden.

Zum stärkeren Schutz vor Masern gilt seit März eine Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen.

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Eilanträge von zwei Familien gegen das Gesetz zur Masernimpfpflicht zurückgewiesen.

Die Eltern von Kleinkindern hatten erreichen wollen, dass sie ihre Kinder auch ohne den Impfnachweis in Kindertagesstätten beziehungsweise bei einer Tagesmutter zumindest solange betreuen lassen dürfen, bis über ebenfalls eingereichte Verfassungsbeschwerden dazu entschieden ist.

Dies lehnten die Richter des 1. Senates nach einer Mitteilung vom Montag ab. Das Interesse, Kinder ohne die Schutzimpfung in einer Gemeinschaftseinrichtung betreuen zu lassen, müsse gegenüber dem Interesse an der Abwehr des Risikos einer Maserninfektion für Leib oder Leben vieler Menschen zurücktreten. Der Beschluss der Verfassungsrichter war am 11. Mai ergangen.

Verfassungsbeschwerden von vier Familien

Zum stärkeren Schutz vor den hoch ansteckenden Masern gilt seit März eine Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen. Eltern müssen bereits vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen.

Wann über die Verfassungsbeschwerden von insgesamt vier Familien entschieden wird, ist noch unklar.

Die Eltern werden von der “Initiative freie Impfentscheidung” und dem Verein “Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.” unterstützt. Aus ihrer Sicht wird ihnen jede Möglichkeit einer externen Betreuung ihrer Kinder genommen.

Quelle: dpa

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