Sputnik VPrüfung des russischen Covid-Impfstoffs liegt auf Eis

Eigentlich hatten im renommierten Fachblatt "Lancet" publizierte Daten zum russischen Corona-Impfstoff Sputnik V Positives vermuten lassen. Dennoch liegt die Zulassung der Vakzine in der Europäischen Union auf Eis. Warum?

Sputnik V: Die Vakzine ist in Russland und einigen anderen Nicht-EU-Staaten zugelassen.

Amsterdam. Die Prüfung des russischen Corona-Impfstoffes Sputnik V für die Zulassung in der EU steht nach Angaben der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) derzeit still. Zur Zeit geschehe dort nichts, sagte der zuständige Leiter der Abteilung für klinische Studien, Dr. Fergus Sweeney. «Wir haben zur Zeit keinen Kontakt mit den russischen Instanzen.» Gründe nannte er nicht.

Es ist unklar, ob die Unterbrechung der Kommunikation im Zusammenhang steht mit dem Krieg in der Ukraine. Sweeney erwartet nicht, dass das Prüfverfahren in Kürze wieder aufgenommen wird.

Vor etwa einem Jahr hatte die EMA das Prüfverfahren von Sputnik V nach dem Rolling Review-Verfahren gestartet. Dabei werden Daten von Forschungen und Tests fortlaufend von Experten bewertet, auch wenn noch kein offizieller Antrag auf Zulassung vorliegt. Auf diese Weise soll die Zulassung von Impfstoffen gegen Covid-19 beschleunigt werden.

Eigentlich waren sogar positive vorläufige Phase-III-Daten hochrangig im Fachblatt “Lancet” publiziert worden, die für Sputnik V eine Schutzwirkung vor Covid-19 von 91,6 Prozent belegten. Dennoch hatte sich die Prüfung von Sputnik V mehrfach verzögert, da den EMA-Experten wichtige grundlegende Daten fehlten.

Der Impfstoff ist in Russland und einigen anderen Nicht-EU-Staaten zugelassen.  dpa/red

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.