ImpfenNeuer STIKO-Kalender publiziert

Die Ständige Impfkommission hat den Impfkalender für 2019/2020 aktualisiert. Die größte Änderung betrifft die Immunisierung gegen Herpes zoster. Aufgrund von Lieferengpässen sollten zunächst nur bestimmte Patienten geimpft werden.

Der neue Impfkalender 2019/20 der STIKO ist online.

Berlin. Die Ständige Impfkommission am Robert Koch Institut (STIKO) hat den überarbeiteten Impfkalender mit ihren Empfehlungen für 2019/2020 veröffentlicht. Diesen können Praxisteams online kostenfrei herunterladen oder über die App „STIKO@rki“ einsehen. Das teilte die STIKO am Donnerstag (22.8.) mit. Die App gibt es für Android, iOS sowie Windows 10 (Mobil- und Desktop-Version).

Die größte Neuerung betrifft die Empfehlung des Herpes-zoster-Totimpfstoffs als Standardimpfung für über 60-Jährige oder Personen ab 50 Jahren, die wegen einer Grunderkrankung ein erhöhtes Risiko haben. Laut STIKO kann die Immunisierung auch zusammen mit einem inaktivierten, nicht-adjuvantierten saisonalen Influenza-Impfstoff erfolgen. Bereits in den Zulassungsstudien klagte jeder zehnte Teilnehmer über teils heftige Lokalreaktionen. Dies scheint sich jetzt auch durch Versorgungsdaten zu bestätigen.

AkdÄ warnt vor Impfnebenwirkungen

So informierte die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) am Freitag (23.8.) über Berichte aus dem Spontanmeldesystem: Einige Patienten seien nach der Impfung an Herpes zoster erkrankt. Um einen kausalen Zusammenhang zu bestätigen, reichten die Daten aber noch nicht.

Bei manchen Patienten sei ein Herpes zoster bereits in der Vorgeschichte dokumentiert gewesen, schreibt die AkdÄ. Teilweise trete die Erkrankung in dem Dermatom auf, in dem die Impfung appliziert wurde oder es wurden Schmerzen in einem früher von Herpes zoster betroffenen Dermatom berichtet.

Andere Patienten entwickelten den Berichten wiederum ausgeprägte, teilweise „bullöse Hautreaktionen, die deutlich über die Injektionsstelle hinausgehen“. Wer Nebenwirkungen nach der Impfung beobachtet, soll diese an die AkdÄ und das Gesundheitsamt melden, bittet die Kommission. Dafür seien nötig:

  • Datum der Impfung, Applikationsstelle
  • Datum des Auftretens des Herpes zoster, betroffenes Dermatom
  • Angabe eines Herpes zoster in der Vorgeschichte
  • Chargenbezeichnung des Impfstoffs

Herpes zoster-Impfstoff kurzzeitig wieder lieferbar

Zuletzt bestanden für den Impfstoff allerdings Lieferengpässe. Ab Ende August sollen wieder „größere Mengen“ 10er-Packungen in Deutschland zur Verfügung stehen, kündigte der Hersteller GlaxoSmithKline (GSK) am Donnerstag an. 1er-Packungen werden wohl erst Ende 2019 wieder lieferbar sein.

Zwar übersteige die Menge des Impfstoffs im zweiten Halbjahr die des ersten Halbjahres, dennoch weist der Hersteller daraufhin, die verfügbaren Dosen gezielt einzusetzen. So sollten zuerst Patienten, die bereits einmal geimpft wurden, die zweite nötige Dosis erhalten, um die Impfserie zu vervollständigen. „Der Arzt sollte sicherstellen, dass er jeden Patienten zweimalig impfen kann, bevor er bei weiteren Patienten mit der Impfung beginnt“, begründet GSK.

Neue FSME-Gebiete

Darüber hinaus hat die STIKO weitere Risikogebiete in ihre Empfehlungen aufgenommen. Neu dabei sind:

  • Bayern (LK Garmisch-Partenkirchen, LK Landsberg a. Lech, Stadtkreis (SK) Kaufbeuren)
  • Niedersachsen (LK Emsland)
  • Sachsen (LK Sächsische SchweizOsterzgebirge)

Damit sich Infektionen mit Haemophilus influenzae Typ b nicht ausbreiten, rät die STIKO jetzt auch zur Chemoprophylaxe bei Kindern und Betreuern in Gemeinschaftseinrichtungen. Vorausgesetzt, dort treten innerhalb von zwei Monaten mehr als zwei Infektionen auf und viele Ungeimpfte besuchen die Einrichtung.

Ebenso erweitert wurde die Indikation zur Chemoprophylaxe gegen Pertussis. Diese sollen nicht mehr nur ungeimpfte, sondern auch geimpfte Personen bekommen, wenn sie engen Kontakt zu einem Erkrankten sowie besonders gefährdete Personen in ihrer Nähe hat.

Quelle: Robert Koch Institut. Epidemiologisches Bulletin 34/2019 vom 22.8.2019

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