CoronaSchnelltests auf Antigene: Für wen sind sie geeignet?

Die neuen Antigen-Schnelltests sind seit Oktober Teil der Nationalen Teststrategie gegen SARS-CoV-2. Doch die Teststrategie sieht deren Einsatz zu anderen Zwecken vor als DEGAM, RKI und KBV.

Antigen-Schnelltests spielen eine wichtige Rolle in der Nationalen Teststrategie, auch wenn viele Fragen für die Praxis noch unbeantwortet sind (s. S. 22 und “Der Hausarzt” 18/20). Wenige Wochen nachdem erste Unternehmen Schnelltests auf den Markt gebracht haben, sollen sie nun breiter eingesetzt werden, um Risikogruppen besser zu schützen.

Eine Entwicklung, die der Schöllkripper Hausarzt Heinz Kreuzberg gutheißt. Er war einer der ersten Allgemeinmediziner in Bayern, die Patienten mit den Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 getestet hat, anfangs noch als individuelle Gesundheitsleistung.

“Wir versorgen neben unseren Patienten zwei intensivmedizinisch betreute Wohngemeinschaften. Meine Frau leitet einen Pflegedienst mit weit über 100 Patienten. Wir sind deshalb sehr an einer schnellen, sicheren und einfach zu handhabenden Testung interessiert”, sagt Heinz Kreuzberg.

Ergebnis nach 15 Minuten

“Dass das Testergebnis mit den Schnelltests innerhalb von 15 Minuten vorliegt, halte ich für einen entscheidenden Vorteil gegenüber dem PCR-Test im praktischen Alltag.”

Die Teststrategie vom 14. Oktober empfiehlt bei symptomatischen Patienten sowie Kontaktpersonen weiter die PCR. Ein Antigen-Schnelltests (PoC) soll nur zum Einsatz kommen, wenn die PCR-Testkapazität begrenzt und ein schnelles Ergebnis nötig ist.

Bei Reiserückkehrern wird der PoC als Alternative zur PCR-Testung eingestuft. Neu empfohlen wird der PoC bei asymptomatischen Personen, die in Arztpraxen, Kliniken oder Heimen tätig sind oder letztere besuchen wollen, sofern dort kein COVID-Fall bekannt ist.

Positive Schnelltests sollen mit PCR bestätigt werden. Eingesetzt werden dürfen aber nur zugelassene Schnelltests (www.hausarzt.link/X3PbJ). Sprich, die Hersteller melden sie an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und die Mindestkriterien des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts (RKI) werden erfüllt.

Kein Nachweis von Virengenen

Anders als die PCR weisen die Antigen-Schnelltests keine Virengene nach, sondern reagieren auf Teile der viralen Hüllproteine wie das Spike-Protein von SARS-CoV-2. Die Probe gewinnt das medizinische Personal wie bei der PCR über einen Nasen-Rachen-Abstrich und trägt sie vor Ort auf ein Testkit auf.

In Kürze sollen zudem Labor-Antigentests zur Verfügung stehen. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) liegt die zu erwartende Sensitivität dieser Labor-Tests bei etwa 90 Prozent und damit niedriger als bei PoC.

Der Hersteller Roche hat zum Beispiel seinen Antigen-PoC mit Studien in Indien und Brasilien an 450 Probanden getestet. Die Sensitivität liegt demnach bei 96,52 Prozent, die Spezifizität bei über 99 Prozent.

Abbott verspricht eine Sensitivität von 91,4 und eine Spezifität von 99,8 Prozent. Laut RKI laufen mehrere unabhängige Studien zu Schnelltests. Kritiker verweisen darauf, dass bei anderen Antigen-Tests die Sensitivität nur bei etwa 80 Prozent läge, abhängig davon, ob symptomatische Patienten oder Infizierte ohne Symptome getestet würden.

RKI: Kein PoC bei Asymptomatischen

Anders als die Testverordnung rät das RKI von der Anwendung von Antigen-Schnelltests bei asymptomatisch Infizierten und präsymptomatischen Personen ab. Der Grund: “Daten zur Performance der Antigen-Teste in der praktischen Anwendung liegen bisher nicht vor.”

Bevor unabhängige Validierungsstudien erfolgt seien, sei vom Einsatz in diesen Personengruppen abzusehen, da die Bedeutung eines negativen Befundes unklar sei.

Grundsätzlich könnten Schnelltests dort eine sinnvolle Ergänzung der PCR-Testkapazitäten darstellen, wo in der frühen Phase der Infektion schnell vor Ort eine erste Entscheidung über das mögliche Vorliegen einer übertragungsrelevanten Infektion bei einer Person gefällt werden solle, so das RKI weiter.

Dies setze aber eine Sensitivität des Tests voraus, die eine Infektion vom Beginn der übertragungsrelevanten Ausscheidung des Virus bis zum Ende der Kontagiosität des Betroffenen anzeigt. Dies ist auch die Position der Weltgesundheitsorganisation WHO.

“Über die Güte der Antigentests zum Nachweis von SARS-CoV-2 liegen bisher noch keine ausreichend zuverlässigen Daten vor”, heißt es auch seitens der KBV. “Bei klinischem Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion und bei Kontaktpersonen der Kategorie I sind deswegen weiter die empfindlicheren PCR-Verfahren das diagnostische Mittel der Wahl und sollten, wenn verfügbar, vorrangig veranlasst werden.”

PoC identifiziert Infektiöse

Ähnlich beurteilt es auch Prof. Martin Scherer, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM), gegenüber “Der Hausarzt”: “Dass ein symptomatischer COVID-Patient im Schnelltest negativ erscheint, ist äußerst unwahrscheinlich.”

Ein Positionspapier der DEGAM zum Antigen-Schnelltest steht (bei Redaktionsschluss) laut Pressesprecher Dr. Philipp Leson noch aus. Die Tendenz geht einer Stellungnahme, die “Der Hausarzt” vorliegt, zufolge dahin, Antigentests eher nur für symptomatische Patienten zu empfehlen, da bei diesen die Gefahr eines falsch-negativen Ergebnisses am geringsten ist.

Bliebe der Schnelltest symptomatischen Patienten vorbehalten, “kann er für die hausärztliche Versorgung eine deutliche Verbesserung des Patienten-Flows gegenüber dem aktuellen Labor-PCR-Verfahren darstellen”, sagt Scherer.

Das liege daran, dass “durch Antigen-Schnelltests praktisch nur diejenigen positiv getestet werden, die eine hohe Viruslast haben und mutmaßlich ansteckend sind. Der Test identifiziert also infektiöse Patienten.”

Für Asymptomatische ungeeignet

Die Rate an 3,5 Prozent falsch-negativen Ergebnissen sieht die DEGAM ebenso wie die KBV kritisch. Für das Screening Asymptomatischer weise der Schnelltest Nachteile gegenüber dem Labor-PCR-Verfahren auf, so Scherer.

Patienten mit noch niedriger Viruslast, aber steigender Tendenz könnten im Schnelltest falsch negativ klassifiziert werden. “Dieser ‚Nachteil‘ wird allerdings dadurch aufgehoben, dass anlasslose Tests ohnehin kritisch zu sehen sind.” Das sieht auch das RKI so.

Beim Testen sei ein zielgerichtetes Vorgehen essenziell: “Testen ohne Anlass führt zu einem falschen Sicherheitsgefühl”, heißt es dort. “Denn auch ein negativer PCR-Nachweis ist nur eine Momentaufnahme und entbindet nicht von Hygiene- und Schutzmaßnahmen.”

Hinweis d. Redaktion: Informationsstand 27.10.2020

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.