RheumatologieRheumatoide Arthritis: Kortison-Absetzversuch gelingt oft

Bei rheumatoider Arthritis (RA) zeigt eine fortgesetzte Kortisongabe zwar einen etwas besseren Behandlungserfolg, aber auch das Absetzen der Kortisonpräparate gelingt in vielen Fällen. Das ergab die SEMIRA-Studie, für die Forscher unter Leitung der Charité Berlin Patienten aus sechs Ländern untersuchten.

Die 259 Teilnehmer mit RA hatten für mindestens 24 Wochen Glukokortikoide erhalten und damit ihre Erkrankung weitgehend unter Kontrolle (DAS28-ESR ≤ 3,2 vier bis sechs Wochen vor sowie am Tag der Randomisierung). Bei 128 Patienten wurde die Behandlung mit einer niedrigen Prednisondosis über 24 Wochen fortgesetzt, bei den restlichen 131 wurde die Therapie schrittweise reduziert und in Woche 16 ganz abgesetzt. Alle Teilnehmer erhielten zudem eine Begleittherapie mit Tocilizumab. Die Krankheitsaktivität ließ sich bei den Patienten mit fortgesetzter Prednisongabe besser kontrollieren als bei denjenigen mit Absetz-Schema (geschätzte durchschnittliche DAS28-ESR-Veränderung -0,08 versus 0,54). Bei 77 Prozent der Patienten mit fortgesetzter Prednisongabe, aber auch bei 65 Prozent der Probanden der Absetz-Gruppe wurde die Therapie als erfolgreich eingestuft (kein Wiederaufflammen der Erkrankung, niedrige Krankheitsaktivität in Woche 24, keine Nebenniereninsuffizienz). Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse traten bei sieben Patienten mit Absetz-Schema und vier Patienten der Kontrollgruppe auf.

Laut Erstautor kann nun im Einzelfall beurteilt werden, ob eine weitere Therapie mit Glukokortikoiden oder ein Absetzversuch sinnvoll ist. Die Ergebnisse böten zudem einen Rahmen für Untersuchungen zum Absetzen von Glukokortikoiden auch in anderen Therapiesituationen.

Quelle: DOI: 10.1016/S0140-6736(20)30636-X

Rheumatherapie in Corona-Zeiten

Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) hat ihre Behandlungsempfehlungen für Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen während der Corona-Pandemie aktualisiert. Vereinfacht zusammengefasst:

  • Eine gut eingestellte Rheumamedikation soll demnach nicht allein aus Sorge vor COVID-19 verändert werden. Ein Umstellen der Medikation gehe oft mit einem Aufflammen der rheumatologischen Erkrankung einher und erhöhe das COVID-19-Risiko dann erst recht, so die DGRh.
  • Nur bei Patienten mit positivem SARS-CoV-2-Abstrich und/oder bereits beginnenden COVID-19-Symptomen solle die Therapie mit Biologika und bestimmten anderen immunmodulierenden Rheumamedikamenten unterbrochen werden. Eine Therapie mit Glukokortikoiden unter 10 Milligramm pro Tag könne dagegen fortgesetzt werden.
  • Rheumapatienten allein aufgrund einer angenommenen Gefährdung durch COVID-19 eine Arbeitsunfähigkeit zu attestieren, ist laut DGRh in der Regel nicht gerechtfertigt.

Merke: Laut DGRh scheint die entzündlich-rheumatische Erkrankung das Corona-Risiko nur dann zu erhöhen, wenn die Patienten Glukokortikoide in einer Dosis von 10 Milligramm und mehr pro Tag einnehmen oder wenn die Erkrankung gerade besonders aktiv ist, die Rheumasymptome also schlecht medikamentös beherrschbar sind. Zu bedenken sei jedoch, dass einige der bekannten, allgemeinen Risikofaktoren für schwere Verläufe bei Rheumapatienten häufiger seien als im Bevölkerungsdurchschnitt. Die genauen Empfehlungen auf www.hausarzt.link/NrbGA

 

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.