ImpfenSTIKO empfiehlt neue Zoster-Vakzine

Ab 60 Jahren sollen Männer und Frauen künftig gegen Gürtelrose (Herpes zoster) geimpft werden. Dazu rät die Ständige Impfkommission (STIKO) und empfiehlt den 2018 zugelassenen Totimpfstoff.

Produktion des Herpes zoster Impfstoffs Shingrix in Wavre.

Berlin. Männer und Frauen sollen künftig ab 60 Jahren mit dem neuen Totimpfstoff gegen Herpes zoster (HZ) immunisiert werden (Standardimpfung). Das hat die Ständige Impfkommission (STIKO) am Donnerstag (13.12.) beschlossen. Ab 50 Jahren können bereits Personen mit Immunschwäche oder einer Grunderkrankung geimpft werden (Indikationsimpfung). Dazu zählen

  • HIV-Infektionen,
  • rheumatoide Arthritis,
  • systemischer Lupus erythematodes,
  • chronisch entzündliche Darmerkrankungen,
  • COPD und Asthma,
  • chronische Niereninsuffizienz und
  • Diabetes.

Die gesetzlichen Kassen tragen die Kosten aber erst, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Schutzimpfungsrichtlinie entsprechend geändert hat.

Impflinge erhalten zwei Dosen im Abstand von zwei bis höchstens sechs Monaten intramuskulär. Modellrechnungen der STIKO zeigen, dass bei einer Impfquote von 35 Prozent und einem Impfalter ab 60 Jahren 15 Personen geimpft werden müssen, um eine Neuerkrankung an HZ zu verhindern. Über alle Altersgruppen ab 50 Jahren hinweg betrage die Wirksamkeit bei HZ 92 Prozent (95% KI 89-94). Die Wirkung sinkt mit steigendem Alter: Liegt sie bei den 50- bis 59-Jährigen noch bei 97 Prozent, nimmt sie bei den über 70-Jährigen auf 90 Prozent ab. Noch wenige Daten lägen zur Wirkdauer vor. Erste Studien deuteten aber darauf hin, dass sich die Schutzwirkung ab dem dritten Jahr bei um die 85 Prozent einpendelt, schreibt die STIKO.

“Sicher, aber sehr reaktogen”

Ebenso schütze die Impfung vor postherpetischer Neuralgie (PHZ) 82 Prozent (95% KI 64-91; Personen ab 50 Jahren). Signifikant sei dies aber nur bei den 70- bis 79-Jährigen (87 Prozent; 95% KI 63-95). Dies liege daran, dass insgesamt nur sehr wenige Fälle aufgetreten seien und in den anderen Altersgruppen zu wenige Teilnehmer vorhanden waren, so die STIKO. Hier sei daher noch keine “eindeutige Bewertung” möglich.

Die Impfung sei sicher. In den Zulassungsstudien habe es kein Signal für schwere Nebenwirkungen gegeben. Allerdings sei der Totimpfstoff sehr reaktogen: Etwa jeder Zehnte klage über Lokalreaktionen, wie Schmerzen an der Injektionsstelle, Rötung und Schwellung, sowie systemische Reaktionen wie Fieber, Müdigkeit, Myalgie und Kopfschmerzen. Dies halte aber nur ein bis zwei Tage an.

Die STIKO-Empfehlung stützt sich insbesondere auf die vom Hersteller vorgelegten Zulassungsstudien ZOE-50 und ZOE-70. Für die Analysen zum Schutz vor HZ sei die Qualität der Evidenz als hoch, gegen PHZ als niedrig und zur Sicherheit des Impfstoffs als moderat einzustufen, so das Gremium.

Lebendimpfstoff nicht empfohlen

In Deutschland sind zwei Impfstoffe gegen Herpes zoster für Personen ab 50 Jahren zugelassen, seit 2013 ein Lebendimpfstoff und seit 2018 ein Totimpfstoff. Der Herpes-zoster-Lebendimpfstoff wird von der STIKO, aufgrund der eingeschränkten Wirksamkeit und seiner begrenzten Wirkdauer, nicht für die Standardimpfung empfohlen. Außerdem ist der Lebendimpfstoff nicht zur Impfung von Personen mit geschwächtem Immunsystem geeignet.

In Deutschland erkranken nach Untersuchungen des RKI auf Basis von Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen jährlich mehr als 300.000 Personen an Herpes zoster, etwa fünf Prozent von ihnen entwickeln eine Komplikation in Form einer Postherpetischen Neuralgie. Am häufigsten sind ältere Menschen betroffen. Patienten mit einem geschwächten Immunsystem haben ein erhöhtes Erkrankungsrisiko.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.