Stimmen aus der PraxisHausarzt 19/2020: Leserbriefe

In dieser Ausgabe äußern sich Leser zur telefonischen Krankschreibung und Hausarztzentrierten Versorgung.

Telefon-AU verschiebt Verantwortung

Betreff: “Telefon-AU kehrt zurück”, HA18 vom 5.11.20, S. 12

Ich wundere mich doch sehr, dass der Hausärzteverband die AU per Telefon oder Video immer wieder gefordert hat und jetzt die Verlängerung bis zum 31. Dezember feiert.

Ich empfinde diese AU-Bescheinigung, als Verschieben der Verantwortung von Erkrankungen auf uns Hausärzte, ohne dass wir es eigentlich attestieren können. Wie soll ich eine Lobärpneumonie, eine Covid-Erkrankung, eine Herzinsuffizienz oder andere red flags am Telefon erkennen?

Da bringen wir im Studium den Studierenden bei, alle Patienten zu untersuchen, anzufassen, die Lunge zu auskultieren, um Differenzialdiagnosen und abwendbar gefährliche Verläufe zu beachten und dann kommt die Telefon-AU.

Aus meiner Sicht wäre es doch besser, dass sich der mündige Patient, der meint eine Erkältung zu haben, gleich bei der Krankenkasse anruft und diese stellt dann die AU für den Arbeitgeber aus, denn darum geht es ja.

Dies würde auch unnötige Bürokratie in den Arztpraxen abbauen und die anderen kommen in die Infekt-Sprechstunde, welche doch flächendeckend existieren.

Dr. Rolf Stegemann, Facharzt f. Allgemeinmedizin, Wunstorf

Anmerkung der Redaktion: Der Deutsche Hausärzteverband setzt sich dafür ein, dass Ärzten die Telefon-AU möglich ist, sie sollte jedoch kein Muss sein. Ärztinnen und Ärzte müssen selbst entscheiden können, ob sie den einzelnen Patienten körperlich untersuchen/persönlich sehen müssen.

Klar ist, dass keine Differentialdiagnosen (wie oben genannt) ausschließlich per Telefon gestellt werden können.

Transparente Kommunikation

Leider sind wir in jedem Quartal aufs Neue überrascht über die Beendigungsgründe der Einschreibungen in das Hausarztprogramm. Mühevoll umwerben wir unsere Patienten und freuen uns über jede erfolgreiche Einschreibung und jeden Patienten, der mitmacht.

Leider ist es oft so, dass die Patienten mit Begründungen wie “Versicherung nicht mehr vorhanden” wieder ausgeschrieben werden. Auf Nachfrage bei der HÄVG wurde uns mitgeteilt, dass es die Versicherung dann aber vielleicht noch gibt.

(Davon gehen wir aus, denn die Patientin war mit einer gültigen Versicherungskarte im Quartal bei uns.) Es könnte sich vielleicht auch nur der Arbeitgeber geändert haben. Leider sind solche Änderungen in der Praxis nicht nachvollziehbar und damit ist es eine sehr unbefriedigende Rückmeldung.

Um in der Praxis effektiv mit den Übersichtslisten zu arbeiten und Patienten gezielt anzusprechen, benötigen wir wegführende Begründungen und keine “Einheitsbegründung” als Deckmantel für doch fragliche Beendigungsgründe.

Wir wünschen uns eine transparente Lösung, damit wir auch weiterhin das Hausarztprogramm bewerben können! Wir hoffen auf baldige Prozessoptimierungs- und Kommunikationsverbesserung.

Dr. Sina Holzhüter, Fachärztin f. Allgemeinmedizin, Hamburg

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