BARMER-AnalyseVor allem ältere Patienten erhalten Cannabis

Im März 2017 trat das “Cannabis-Gesetz” in Kraft. Dr. Ursula Marschall stellte dazu umfangreiche neue Analysen zu den Erfahrungen der BARMER mit der ambulanten Cannabis-Verordnung vor. Ausgewertet wurden BARMER-Abrechnungsdaten der kassenärztlichen Versorgung seit 2011. Die Krankenkasse versichert bundesweit rund 9,2 Millionen Menschen. Die Analyse liefert auch Unerwartetes. So erhalten nicht, wie oft vermutet, in erster Linie jüngere Patienten Cannabis-basierte Therapien, sondern vor allem ältere: 51% der Verordnungen entfallen auf 50- bis 69-jährige und weitere 13% auf 70- bis 79-jährige Versicherte. “Und das”, betont Marschall, “sind nicht die Alt-68er!”

Insgesamt stieg die Zahl der Barmer-Versicherten, die entsprechende Verordnungen erhielten, von 9.800 im ganzen Jahr 2017 auf rund 13.000 allein im ersten Halbjahr 2019. Bei etwa jedem Zweiten scheint Schmerz der Hauptgrund für die Behandlung zu sein.

Unter den verschiedenen Arztgruppen stellen mit 42% vor allem Allgemeinmediziner die Cannabis-Verordnungen aus, außerdem 31% der Neurologen, Nervenärzte und Psychiater. 8,6% sind Fachärzte mit nicht erfasster Zuordnung, 7,2% Anästhesisten und 3,1% Hämato-Onkologen.

Die durchschnittlichen monatlichen Kosten pro Patient betrugen 2018 nach Marschalls Angaben bei Cannabinoiden im Mittel rund 336 €, bei Cannabis-haltigen Zubereitungen 513 €, bei Fertigarzneimitteln 788 €, bei Cannabisblüten 889 € und mit Nabilon 732 €.

Quelle: Symposium “Zwei Jahre Cannabis-Gesetz – Die Umsetzung in der Schmerztherapie”, 10.10.2019 im Rahmen des Deutschen Schmerzkongresses, Mannheim.

Veranstalter: Bionorica ethics

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.