Cannabis als Medizin

Hanfblätter.

Bei vielen Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen kann die symptomatische Behandlung mit Cannabis eine mögliche Option sein. Demnächst wird in Deutschland hierfür mit Cannabis Extrakt THC2,5: CBD2,5 eine neue orale Therapieoption für eine Rezepturarznei zur Verfügung stehen.

Die Lösung ist ein Vollextrakt aus der Hanfblüte und enthält somit alle wirksamkeitsbestimmenden Bestandteile der Pflanze wie THC (Tetrahydrocannabinol) und Cannabidiol (CBD), aber auch Terpene. Das Produkt ist dabei auf ein 1:1-Verhältnis von THC zu CBD mit moderaten Konzentrationen von jeweils 2,5 mg standardisiert, erklärte Dr. rer. nat. Klaus Häußermann von der HAPA Medical GmbH. Für die meisten medizinischen Wirkungen sind beide Komponenten erforderlich, wobei aber nur THC die bekannten psychotropen Effekte zeigt. Die Standardisierung vereinfacht die Anwendung, da Schwankungen des THC- und CBD-Gehalts entfallen und eine zuverlässige Dosierung und Auftitrierung möglich ist.

PD Dr. Dr. Michael Überall aus Nürnberg berichtete von den guten Erfahrungen mit Cannabis bei Patienten mit chronischen Schmerzen. Insbesondere Patienten mit oft schwer zu behandelnden neuropathischen Schmerzen würden von der Therapie profitieren. Weitere etablierte Indikationen sind Spastiken bei MS, Übelkeit und Erbrechen unter Chemotherapie sowie Appetitlosigkeit und Kachexie bei Krebs und HIV-Infektion.

Quelle: Pressekonferenz “Aus Cannabis wird Medizin – Neue orale Cannabis Extrakt THC2,5:CBD2,5 Lösung”, 12.11.18, Berlin. Veranstalter: HAPA medical

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.