HonorareinigungVier Euro pro Medikationsplan

Um insgesamt eine Milliarde Euro soll in 2017 die Vergütung der Ärzte insgesamt wachsen. Ein Teil davon entfällt auch auf die neue Leistung eines Medikationsplans. Davon bleibt aber nur wenig beim einzelnen Hausarzt übrig.

163 Millionen Euro liegen im ärztlichen Honorartopf in 2017 für die Erstellung und Aktualisierung von Medikationsplänen. Das haben heute Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband bekannt gegeben. Rund 20 Millionen gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf einen solchen Plan, hat das Wissenschaftliche Institut der AOK aufgrund von Arzneimittelverordnungsdaten berechnet. Auch der GKV-Spitzenverband hat sich bei den Verhandlungen auf diese Zahl gestützt, wie eine Sprecherin auf Nachfrage von “Der Hausarzt” mitteilte. “Wir schätzen, dass diese Zahlen auch realistisch in Bezug auf die Inanspruchnahme sind”, heißt es weiter.

Wie viel bleibt davon also beim einzelnen Arzt hängen? Bei der Berechnung sei der GKV-Spitzenverband davon ausgegangen, dass für die Berechtigten in einem Jahr einmal ein Medikationsplan erstellt und einmal aktualisiert werden muss. Das ergibt in etwa vier Euro für die Leistung.

Dies bestätigte KBV-Vize Regina Feldmann am Donnerstag beim Deutschen Hausärztetag in Potsdam. Als Honorar für die Einzelleistung seien rund vier Euro veranschlagt plus ein Zuschlag für chronisch Kranke. Feldmann räumte ein, in die Verhandlungen mit 17 Euro gegangen zu sein, da es sich um eine Gesprächsleistung handele. “Da sieht man einmal wieder, was die sprechende Medizin wert ist”, bemängelte Feldmann.

Immerhin: Die Einzelleistung wird extrabudgetär bezahlt und ist nicht gedeckelt. Einzelleistung und Zuschlag dürften aber nicht nebeneinander abgerechnet werden. Außer Hausärzten könnten nur wenige Fachärzte die Leistung abrechnen, erläuterte Feldmann. Bei der Kalkulation habe man zugrunde gelegt, dass 60 Prozent an Hausärzte und 40 Prozent an Fachärzte gehe.

Ein Wermutstropfen für manche Ärzte: Um den Medikationsplan für ihre Patienten ausstellen zu können, müssen Ärzte ihre Praxissoftware aktualisieren. Während einige Hersteller dies kostenlos anbieten, lassen andere sich die neue Anwendung gut von den Ärzten bezahlen.

“Haftung ist ausgeschlossen”

Beim Hausärztetag gab Dr. Oliver Funken aus Nordrhein zu bedenken, dass man den Medikationsplan unterschätze. Denn mit dem Plan lieferten Hausärzte einen schriftlichen Beweis, dass sie alle Arzneimittel des Patienten kennen und geprüft haben. Dies könne Hausärzten in Sachen Haftung zum Verhängnis werden. Diese Befürchtung konnte Feldmann aber ausräumen!

“Die Haftung ist ausgeschlossen”, antwortete KBV-Vize Feldmann. Wenn Patienten oder mitbehandelnde Ärzte nicht über alle Arzneimittel Auskunft gäben, könnten Hausärzte dafür auf nicht haftbar gemacht werden. Dies habe auch der Gesetzgeber so gesehen und daher die Haftungsfrage ausgeklammert. Prüfungen zur Arzneimitteltherpiesicherheit (AMTS) seien erst der nächste Schritt, kündigte Feldmann an. Noch bis 2019 würde diese Stufe erarbeitet. Den Medikationsplan mit der AMTS-Prüfung setze für Ärzte in der Praxis aber voraus, dass es eine Software gebe, in der alle Arzneimittel samt Medikationsplan erfasst werden.

Um die Sicherheit von Arzneimitteltherapien für Patienten zu erhöhen und die negativen Folgen von Polymedikation zu verhindern, hat der Gesetzgeber mit dem E-Health-Gesetz den Anspruch auf einen Medikationsplan geschaffen. Demnach können ab 1. Oktober alle gesetzlich Versicherten, die mehr als drei Arzneimittel einnehmen müssen, eine solche Übersicht über ihre Medikamente erhalten. In der Regel wird der Hausarzt den Medikationsplan ausstellen, so das Bundesgesundheitsministerium. Ergänzen können den Plan auf Wunsch des Patienten auch mitbehandelnde Fachärzte oder Apotheker.

Honorareinigung im Detail

Insgesamt steigt die ärztliche Vergütung um rund eine Milliarde Euro in 2017. Im Einzelnen ist dies auf folgende Aspekte zurückzuführen:

  • Der Orientierungspunktwert steigt um 315 Millionen Euro.
  • Die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung wird um 170 Millionen Euro angehoben.
  • 330 Millionen Euro werden für extrabudegtäre Leistungen kalkuliert.
  • Für den Medikationsplan stehen 163 Millionen Euro zur Verfügung.

nach der Einigung auf Bundesebene verhandeln nun Kassen und Kassenärztliche Vereinigungen auf Landesebene, wie sich dies regional niederschlägt.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.