PflegeSpahn bittet Kassen zur Kasse

13.000 neue Kräfte, bis zu 30.000 Euro je Einrichtung für digitale Ausrüstung, mehr Kooperation mit niedergelassenen Ärzten: Die Koalition will der Pflege mit einem Sofortprogramm unter die Arme greifen. Ein Blick in das Eckpunktepapier, das der Redaktion von „Der Hausarzt" vorliegt.

Berlin. Die große Koalition hat sich auf Eckpunkte geeinigt, um angesichts des Personalnotstands in der Pflege für zusätzliche Stellen und bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen. An zwei Stellen kommen auch auf Hausärzte Veränderungen zu. 

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte am Mittwoch (23. Mai) in Berlin, das Programm habe ein Volumen von jährlich rund einer Milliarde Euro, die überwiegend von der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzieren seien. So sollen in der Altenpflege gestaffelt nach Größe der Einrichtung 13.000 zusätzliche Stellen geschaffen werden – im Koalitionsvertrag waren noch 8.000 genannt. Das Paket soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Anspruch auf medizinische Reha soll ausgebaut werden

Für Hausärzte sind besonders zwei Maßnahmen interessant: Zum einen sollen für sie Kooperationsverträge mit Pflegeheimen verpflichtend werden und die Kassenärztliche Vereinigung soll dabei mehr Dampf machen (s.u.). Andererseits will Spahn die Verschreibung von medizinischer Reha für pflegende Angehörige ausbauen: Künftig sollen sie auch eine stationäre Reha erhalten können, wenn aus medizinischer Sicht eigentlich eine ambulante reichen würde.

Denn aufgrund der familiären Situation könnten viele pflegende Angehörige eine ambulante Reha oft nicht antreten. Ärzte sollen dies künftig auf Kosten der GKV verordnen können, die Krankenkasse muss die Maßnahme allerdings vorher genehmigen. Seien pflegende Angehörige noch erwerbstätig sei weiterhin die Deutsche Rentenversicherung zuständig, heißt es im Papier. Wann welcher Träger zuständig ist und wie man beim Verordnen von Reha-Maßnahmen Zeit sparen kann, hat “Der Hausarzt” online zusammengestellt.

„In den letzten Jahren ist es zu einer enormen Arbeitsverdichtung und damit -belastung für hunderttausende Beschäftigte in der Alten- und Krankenpflege gekommen”, heißt es im Eckpunktepapier, das der Redaktion von „Der Hausarzt” vorliegt. „In einer gefährlichen Spirale aus zunehmender Belastung, in der Folge davon nicht selten einem Ausstieg von Pflegekräften aus dem Beruf, damit weiter steigenden Belastungen für die verbliebenen Kräfte, hat sich die Situation immer weiter zugespitzt.”

Spahn sprach von der „klaren Botschaft”, dass die Politik die Situation mit hoher Arbeitsverdichtung und fehlenden Fachkräften verstanden habe. Das Sofortprogramm solle ein „erster wichtiger Baustein” sein, um offene Stellen nach und nach besetzen zu können. In der Alten- und Krankenpflege sind bundesweit rund 35.000 Stellen für Fachkräfte und Helfer nicht besetzt.

Ein Überblick über die wichtigsten Vorhaben des Programms:

Pflege in Pflegeeinrichtungen – auch Ärzte gefragt

13.000 Pflegekräfte mehr„Jede vollstationäre Altenpflegeeinrichtung in Deutschland soll im Rahmen des Sofortprogramms profitieren”, verspricht das Papier. Einrichtungen bis zu 40 Bewohnern erhalten eine halbe Pflegestelle, Einrichtungen mit 41 bis 80 Bewohnern eine Pflegestelle, Einrichtungen mit 81 bis 120 Bewohnern eineinhalb und Einrichtungen mit mehr als 120 Bewohnern zwei Pflegestellen zusätzlich. „Die Pflegeeinrichtungen haben die Möglichkeit, auf Antrag schnell und unbürokratisch diese zusätzlichen Stellen durch einen Zuschlag finanziert zu bekommen.”Den Pflegebedürftigen werden dadurch keine Mehrkosten entstehen.

Bessere Zusammenarbeit mit NiedergelassenenUm Kooperationen mit Ärzten und Zahnärzten zu beschleunigen, soll die Verpflichtung der Pflegeeinrichtungen, Kooperationsverträge mit geeigneten vertrags(zahn)ärztlichen Leistungserbringern zu schließen, verbindlicher ausgestaltet werden. Die bisherige „Soll-Regelung” werde durch eine „Muss-Regelung” ersetzt, kündigt das Papier an. „Die KVen werden zudem verpflichtet, bei Vorliegen eines Antrags einer Pflegeeinrichtung zur Vermittlung eines Kooperationsvertrages einen entsprechenden Vertrag innerhalb einer Frist von drei Monaten zu vermitteln.”

Ende März 2017 gab es laut KBV bundesweit rund 7.800 dieser Kooperationsverträge. Um die bürokratischen Hürden für teilnehmende Ärzte möglichst gering zu halten, bietet etwa der Hausärzteverband Niedersachsen Musterverträge an. „Ein Pflegeheimvertrag kann die Kommunikation verbessern, da er eine gewisse Verbindlichkeit zum Beispiel durch eine regelmäßige 14-tägige Visite auf beiden Seiten fördert”, erklärt Dr. Matthias Berndt, Vorsitzender des Landesverbands. Auch ein gemeinsames Erstgespräch erleichtere zukünftige Absprachen, rät Berndt.

Laut Eckpunktepapier benennen stationäre Pflegeeinrichtungen künftig eine verantwortliche Pflegefachkraft für die Zusammenarbeit. Zudem werden Standards für die schnittstellen- und sektorübergreifende elektronische Kommunikation festgelegt.

AusbildungsfinanzierungDie Vergütung von Azubis im ersten Ausbildungsjahr wird ab 2020 vollständig statt bislang nur anteilig von den Kostenträgern refinanziert. Die Pflegeeinrichtungen können mit den zusätzlichen Mitteln entsprechend ihr Personal aufstocken und mehr ausbilden.

Entlastung der Pflege durch Investitionen in DigitalisierungBesonders in den Bereichen Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, Abrechnung von Pflegeleistungen, Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Pflegeheimen sowie Dienst- und Tourenplanung soll auf eine Entlastung durch digitale Angebote gesetzt werden – ebenso wie etwa im internen Qualitätsmanagement. Die Pflegeversicherung unterstützt daher per 40-prozentiger Kofinanzierung einmalig die Anschaffung von entsprechender digitaler oder technischer Ausrüstung durch ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen mit bis zu 12.000 Euro. Insgesamt können somit Maßnahmen im Umfang von bis zu 30.000 Euro je Einrichtung finanziert werden.

 

Pflege im Krankenhaus – mehr finanzielle Anreize

Jede zusätzliche Pflegekraft soll finanziert werdenUm die Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus zu verbessern, soll zukünftig jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig von den Kostenträgern refinanziert werden. Das mit dem Krankenhausstrukturgesetz eingeführte Pflegestellen-Förderprogramm wird damit über das Jahr 2018 hinaus weiterentwickelt und ausgebaut. „Für die zusätzlichen Mittel gilt anders als bisher keine Obergrenze und der Eigenanteil der Krankenhäuser von zehn Prozent entfällt”, wird im Papier zugesagt. Die zusätzlichen Mittel sind zweckgebunden für zusätzliche und aufgestockte Pflegestellen am Bett.

„Tarifsteigerungen voll refinanziert statt Sparen zu Lasten der Pflege”Bereits für das Jahr 2018 sollen anstelle der bisherigen hälftigen Refinanzierung die Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte vollständig von den Kostenträgern refinanziert werden. „In der Vergangenheit wurde der Teil der Tarifsteigerungen, der nicht ausgeglichen wurde, teilweise durch Einsparungen zu Lasten der Pflege kompensiert”, heißt es. „Dies wollen wir beenden. Die zusätzlichen Finanzmittel sind für Pflegepersonal einzusetzen. Dies ist durch einen Nachweis zu belegen.”

Mehr Ausbildungsplätze in der PflegeDie Vergütung von Azubis in der (Kinder-)Krankenpflege und in der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr wird bereits ab 2019 vollständig statt bislang nur anteilig von den Kostenträgern refinanziert. „Die Verbesserung schafft einen deutlichen Anreiz, mehr auszubilden”, so die Hoffnung.Auch sollen über den Krankenhausstrukturfonds künftig Investitionen in Ausbildungsstätten gefördert werden.

„Erhöhter Pflegeaufwand braucht erhöhte Vergütung”Krankenkassen werden künftig verpflichtet, den Krankenhäusern Informationen zur Pflegebedürftigkeit der bei ihnen versicherten Patienten mitzuteilen. Hintergrund: Seit diesem Jahr können Kliniken für einen erhöhten Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten eine zusätzliche Vergütung von den Kostenträgern erhalten. „Allerdings gelingt dies häufig mangels einer validen Datengrundlage nicht”, konstatiert das Papier für den Stand heute.

Ausbau des KrankenhausstrukturfondsWeil Kliniken Investitionskosten häufig aus Eigenmitteln stemmen müssen und dies nicht selten zu Lasten der Pflege gehe, soll der Krankenhausstrukturfonds fortgesetzt und ausgebaut werden – ab 2019 für vier Jahre mit einem Volumen von einer Milliarde Euro jährlich. Die Finanzierung erfolgt wie bisher je zu Hälfte aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und aus Mitteln der Länder.„Aus Mitteln des Krankenhausstrukturfonds wird auch der Einsatz digitaler Anwendungen gefördert, die zu strukturellen Verbesserungen der stationären Versorgung führen, wie etwa die telemedizinische Vernetzung von Krankenhäusern.”

 

Steigerung der Attraktivität von Kranken- und Altenpflege

Betriebliche Gesundheitsförderung für PflegekräfteDie Krankenkassen werden verpflichtet, zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro jährlich für Leistungen zur Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aufzuwenden.

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für PflegekräfteMaßnahmen, die „besondere Betreuungsbedarfe” jenseits der üblichen Öffnungszeiten von Kitas abdecken oder die die Familienfreundlichkeit fördern, sollen finanziell gefördert werden.

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