LeitantragRegierung muss bei Hausarzt-Plänen nachbessern

Die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes stellen dem Koalitionsvertrag ein durchmischtes Zeugnis aus: Neben guten Noten droht in zwei Fällen ein "blauer Brief". Für die Versetzung sollen Union und SPD nachsteuern.

Sylt. Die Bundesregierung sollte ihre im Koalitionsvertrag festgesteckten Pläne in Sachen hausärztlicher Versorgung überdenken. Reformen zur Stärkung – etwa die zügige Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020 oder eine bessere Vergütung der sprechenden Medizin – sollten nun „zeitnah und mit Nachdruck” umgesetzt werden, konterkarierende Vorhaben wie die Ausweitung der Sprechstundenzahl sollten hingegen fallengelassen werden. Einen entsprechenden Leitantrag haben die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes am Samstagvormittag (21. April) einstimmig verabschiedet.

Die Delegiertenversammlung hat Bund und Länder, Selbstverwaltung, Kassen sowie Universitäten darin aufgefordert, wie im Koalitionsvertrag festgehalten

  • den Masterplan Medizinstudium 2020 zügig umzusetzen,
  • hausärztliche Versorgung und sprechende Medizin besser zu vergüten,
  • eine sinnvolle Digitalisierung zu fördern und
  • eine Strategie zum Bürokratie-Abbau zu erarbeiten.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen scheitere bislang unter anderem an einer flächendeckenden Internet-Infrastruktur – eine Grundvoraussetzung. „Hier herrscht dringender Handlungsbedarf”, konstatiert der Antrag. Um die Digitalisierung nach hausärztlichen Interessen aktiv mitzugestalten, haben die Delegierten zwei weitere Anträge zu Patientenakte und Fernbehandlungsverbot beschlossen.

Scharfe Kritik an Sprechstunden-Ausweitung

Deutliche Kritik hingegen richtet der Verband an zwei Vorhaben im Koalitionsvertrag: die geplante Ausweitung der Sprechstundenzahl von 20 auf 25 Stunden pro Woche sowie die Terminvermittlung über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Von diesen Vorhaben solle die Regierung „Abstand nehmen”.

Die Ablehnung des Sprechstunden-Plus von fünf Stunden pro Woche wird durch einen weiteren, allein dieses Thema aufgreifenden Antrag unterstrichen. Die Forderung sei „reine Symbolpolitik”, heißt es in der Begründung. Angeführt wird eine Studie des Zentralinstituts für die vertragsärztliche Versorgung (ZI), nach der Hausärzte im Schnitt 53 Stunden pro Woche arbeiteten. Auch eine Umfrage von „Der Hausarzt” zeigt, dass das Gros der Leser bereits mehr als 30 Stunden Sprechzeit pro Woche anbietet (mehr dazu in „Der Hausarzt” 8).

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.