Baden-WürttembergPlus drei Prozent für Vertragsärzte

In Baden-Württemberg steht für die vertragsärztliche und -psychotherapeutische Versorgung in 2018 drei Prozent mehr Honorar zur Verfügung. Darauf haben sich Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen geeinigt.

Stuttgart. Die Honorarverhandlungen in Baden-Württemberg enden mit einem Plus von drei Prozent in 2018 für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten. Darauf haben sich Kassenärztliche Vereinigung (KVBW) und Krankenkassen geeinigt, teilte die KV am Mittwoch (14. März) mit. Für 2019 sei eine „zusätzliche Erhöhung auf Grundlage der Bundesvorgaben” vereinbart.

Neu ist der KV zufolge eine höhere Vergütung, um die Behandlung von Krebspatienten und Allergikern zu unterstützen. Auch die Förderung nicht-ärztlicher Praxisassistenten (NäPA) erhöhe sich „massiv”. Aus der Mitteilung ist allerdings nicht zu erkennen, ob damit lediglich die jüngsten Veränderungen auf Bundesebene gemeint sind.

Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband hatten sich darauf verständigt, dass die NäPA-Gelder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt werden. Dies hatte der Deutsche Hausärzteverband vorgeschlagen, da die Hausärzte die Fördergelder aufgrund der Vorgaben nicht vollständig abrufen konnten.

Nicht verbrauchte Finanzmittel aus dem bislang extrabudgetär vergüteten Bereich – konkret geht es um 117,98 Millionen Euro für die Ziffern 03060, 03062 und 03063 EBM – können damit für andere hausärztliche Leistungen wie die Chronikerpauschalen verwendet werden. Die Mittel werden dazu ab 2018 den regionalen KVen je Quartal zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus stellen die Krankenkassen in Baden-Württemberg laut KVBW nun erstmals Geld zur Verfügung, wenn Kliniken schließen und daher zusätzlich niedergelassene Ärzte nötig sind, um die Versorgung ambulant zu übernehmen.

Weiterführen werden die Kassen laut KVBW-Vorsitzenden Dr. Norbert Metke die „über die Bundesvorgaben hinaus geltenden zusätzlichen Förderungen, etwa für Vorsorgeuntersuchungen, Pflegeheimbesuche, Gespräche zur psychiatrischen Behandlung sowie die Drogensubstitution”. Auch die Förderstrukturen im Notfalldienst, innovative Versorgungsmodelle zu Fernbehandlung und Telemedizin sowie zur Ansiedlung von Ärzten in unterversorgten Regionen bleiben erhalten.

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