Elektronische GesundheitskarteMontgomery fordert Neustart

"Den Reset-Knopf drücken und über ein neues System nachdenken": Das fordert BÄK-Präsident Prof. Frank Ulrich Montgomery nun in Bezug auf die elektronische Gesundheitskarte - und schlägt damit in die gleiche Kerbe wie der Gesundheitsminister. 

Berlin. Bundesärztekammer-Präsident Prof. Frank Ulrich Montgomery hat einen Neustart für die elektronische Gesundheitskarte gefordert. “Das System der elektronischen Gesundheitskarte ist völlig veraltet. Wir sollten am besten einmal den Reset-Knopf drücken und über ein neues System nachdenken”, sagte er der “Rheinischen Post” (22. Mai). Die Gesundheitskarte sei ersonnen worden, “bevor die Versicherten Smartphones hatten”. Dies müsse bei der weiteren Digitalisierung im Gesundheitswesen berücksichtigt werden.

Die Einführung der Karte war vor mehr als zehn Jahren beschlossen worden. Mit weiteren Funktionen, die über Basisdaten der Versicherten hinausgehen, geht es aber nicht voran. Ein Defizit der Karte sei, dass diese nur in Praxen und Kliniken ausgelesen werden könne, sagte Montgomery. Es gehe aber nicht an, dass nicht auch Patienten selbstständig und jederzeit Zugang zu ihren Daten hätten.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich zuletzt für eine Anbindung von Gesundheitsdaten an das geplante zentrale Bürgerportal im Internet ausgesprochen. Nötig sei eine “konsequente Digitalisierung von Verwaltung”, die mit der Gesundheitskarte “kompatibel” sei. Auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will den Patienten ergänzend alternative Möglichkeiten für Datenzugriffe per Handy ermöglichen. Spätestens nach der parlamentarischen Sommerpause will er Details vorstellen.

Ärztepräsident Montgomery übte zugleich Kritik an einem überbordenden Datenschutz, der auch das Gesundheitssystem treffe. “In Deutschland wird mit dem Datenschutz übertrieben”, sagte er der “Rheinischen Post”. Es könne nicht sein, dass künftig Ärzte ihre Patienten über Datenschutzbelange aufklären müssten. Stattdessen seien “pragmatische Lösungen” gefordert.

“Der Hausarzt” hat sieben Schritte für Ärzte zusammengefasst, die durch die am 25. Mai in Kraft tretende neue EU-Datenschutzgrundverordnung nötig werden. 

Quelle: dpa

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