Sachsen-AnhaltÄrzte bekommen CRP-Schnelltest erstattet

AOk und IKK gesund plus zahlen Ärzten, die am Hausarzt- oder Kinderarztvertrag teilnehmen, ab sofort den Einsatz des CRP-Schnelltest. So sollen weniger unnötige Antibiotika verschrieben werden, hoffen sie.

Magdeburg. Mit Hilfe des CRP-Schnelltests sollen in Sachsen-Anhalt künftig weniger Antibiotika unnötig verschrieben werden. Die Kassenärztliche Vereinigung, der Hausärzteverband sowie die Krankenkassen AOK und IKK gesund plus wollen damit die zunehmende Bedrohung durch resistente Bakterien eindämmen, teilten sie am Donnerstag (1. März) gemeinsam mit.

Beide Kassen übernehmen demnach ab sofort die Kosten für den Test, wenn Ärzte am Hausarzt- oder Kidnerarztvertrag der Kassen teilnehmen. Der Test gibt Ärzten binnen Minuten größere Diagnosesicherheit, ob der Patient einen bakteriellen oder viralen Infekt hat. In Studien zum Test sei die Antibiotika-Verordnung um bis zu 24 Prozent zurückgegangen, hieß es. Der CRP-Test ist unter Ärzten umstritten, während manche ihn gern als Diagnoshilfe verwenden, halten andere ihn für entbehrlich, wie das “Pro und Kontra” in Der Hausarzt 20 zeigt.

Die AOK betreut nach eigenen Angaben mit 765.000 rund ein Drittel aller Versicherten im Land. Die IKK gesund plus zählt den Angaben zufolge rund 328.000 Versicherte.

Quelle: dpa/sa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.